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   BFH, 22.03.1973 - IV R 46/69   

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https://dejure.org/1973,1388
BFH, 22.03.1973 - IV R 46/69 (https://dejure.org/1973,1388)
BFH, Entscheidung vom 22.03.1973 - IV R 46/69 (https://dejure.org/1973,1388)
BFH, Entscheidung vom 22. März 1973 - IV R 46/69 (https://dejure.org/1973,1388)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Lichtspieltheater - Gewinn - Teilwertabschreibung - Kinogebäude - Schlechte Ertragslage - Kinobranche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 109, 240
  • DB 1973, 1432
  • BStBl II 1973, 581
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 19.10.1972 - I R 244/70

    Zweigbetrieb - Zweigwerk - Stillegung - Abschreibung auf niedrigeren Teilwert -

    Auszug aus BFH, 22.03.1973 - IV R 46/69
    Der Entscheidung des I. Senats vom 19. Oktober 1972 I R 244/70 (BFHE 107, 214, BStBL II 1973, 54) ist als Leitsatz vorangestellt, daß die beschlossene Stillegung eines Zweigbetriebes infolge starker Rückläufigkeit der Ertragsverhältnisse für die Gebäude nicht zu einer Teilwertabschreibung führt, wenn im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung der Betrieb in den Gebäuden noch fortgeführt wird.
  • BFH, 17.01.1978 - VIII R 31/75

    Übergröße und aufwendige Bauweise eines Betriebsgebäudes oder Ausscheiden des für

    Nach den Urteilen des BFH vom 19. Oktober 1972 I R 244/70 (BFHE 107, 214, BStBl II 1973, 54) und vom 22. März 1973 IV R 46/69 (BFHE 109, 240, BStBl II 1973, 581) dürfe selbst bei am Bilanzstichtag erkennbarer rückläufiger Umsatz- und Gewinnentwicklung eine Teilwertabschreibung nicht zugelassen werden.
  • BFH, 20.06.1984 - I R 250/81
    Bei Unrentabilität des Betriebs kann deshalb auf Betriebsgebäude keine Teilwertabschreibung vorgenommen werden (vgl. BFH-Urteile vom 19.10.1972 I R 244/70 und vom 22.3.1973 IV R 46/69; Literatur).
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